Klötzlmüllerstraße 42, 84034 Landshut

Einkommenssteuererklärung bei Kurzarbeit - einfach gemacht

Die Coronakrise bedroht Arbeitsplätze. Kurzarbeit ist ein bewährtes Mittel Arbeitnehmer und Unternehmen in schwierigen Zeiten zu schützen. Der Nachteil: Sie als Arbeitnehmer mit Kurzarbeiterbezügen (über 410 EUR in 2020) sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Erfahrungsgemäß bedeutet das aber nicht immer eine Steuernachzahlung.

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