In 30 Minuten mithilfe des Fragebogens zur Steuererklärung für Arbeitnehmer bei Kurzarbeit. Trotz Kurzarbeitergeld ist oft eine Steuererstattung in Höhe von mehreren 100 Euro möglich.
Einkommenssteuererklärung bei Kurzarbeit - einfach gemacht
Die Coronakrise bedroht Arbeitsplätze. Kurzarbeit ist ein bewährtes Mittel Arbeitnehmer und Unternehmen in schwierigen Zeiten zu schützen. Der Nachteil: Sie als Arbeitnehmer mit Kurzarbeiterbezügen (über 410 EUR in 2020) sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Erfahrungsgemäß bedeutet das aber nicht immer eine Steuernachzahlung.
Warum die Steuerkanzlei Brunner beauftragen?
- Erledigung des Fragebogens bequem von Zuhause aus
- Der Profi kennt alle Freibeträge und steuergünstige Regelungen
- Vertrauensbonus des Steuerberaters beim Finanzamt (weniger Rückfragen)
- Es entsteht kein Abo
Jetzt Steuererklärung starten
Ein beauftragter Steuerberater rechnet nach der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung ab. Diese regelt welche Leistungen der Berater abrechnen darf und welche Spielräume es gibt.
Nachfolgend finden Sie den Link zur Steuerberatervergütungsverordnung:
(https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/BJNR014420981.html)
Im Gegensatz zu einem Lohnsteuerhilfeverein schließen Sie bei Ihrem Steuerberater keine Abo-Leistung ab, sondern erteilen jedes Mandat von Neuem.
Durch die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung kann es tatsächlich dazu kommen, dass Sie Steuern wegen des Kurzarbeitergeldes nachzahlen müssen. Das Kurzarbeitergeld selbst wird dabei jedoch nicht besteuert, sondern trägt zur Progression (Steigerung) des regulären Steuersatzes bei.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Bei einem Verdienst von EUR 20.000 würden Sie 10% (Lohnsteuer)/Einkommensteuer Zahlen sprich EUR 2.000.
Haben Sie zusätzlich Kurzarbeitergeld in Höhe von EUR 2.000 bezogen, haben Sie Einkünfte von EUR 22.000. Dadurch steigt Ihr persönlicher Steuersatz (inklusive Progression) auf 11%.
Das Kurzarbeitergeld selbst wird jedoch nicht versteuert, sondern nur Ihr tatsächliches Arbeitsentgelt in Höhe von EUR 20.000. Zugrunde gelegt wird dabei der neu berechnete Steuersatz von 11%. Damit fallen bei Ihnen Steuern wie folgt an: EUR 20.000*11% = 2.200.
Über Ihre Lohnsteuer wurden bereits EUR 2.000 abgeführt. Wegen der Progression, kommt es aber zu einer Steuernachzahlung in Höhe von EUR 200.
Fälschlicherweise gehen die meisten Personen davon aus, dass der Steuersatz auf das gesamte Einkommen anzuwenden ist (22.000*11% = 2.420). Das ist jedoch in diesem Fall nicht richtig.
Beim Schutz ihrer personenbezogenen und steuerlichen Daten gelten für uns die höchsten Standards. Dazu zählt eine regelmäßige Datensicherung ausschließlich auf Servern in Deutschland. Der Zugriff auf Ihre Daten ist nur der Steuerkanzlei Brunner möglich.
Zu diesem Aspekt gibt es häufig Missverständnisse. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Dazu zählt u. a.:
- die Veranlagung von Ehegatten mit unterschiedlichen Steuerklassen (3 und 5),
- Erhalt von Entgeltersatzleistungen, wie Kurzabeitergeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld,
- Einkünfte aus gewerblicher/selbstständiger Tätigkeit und
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Aus der einmaligen Abgabe der Steuererklärung folgt jedoch nicht automatisch ein Verpflichtung für die Zukunft.
Es bestehen drei Möglichkeiten bei der Abgabe der persönlichen Steuererklärung:
- Persönliche Anfertigung und Abgabe,
- Lohnsteuerhilfevereine und
- Steuerberater
Zu 1.: Meist sind Sie Laie auf dem Gebiet Steuern. Entsprechend finden bei der von Ihnen erstellten Steuererklärung oftmals nicht alle neuen steuerlichen Entwicklungen Eingang in Ihre Erklärung. Sie verschenken damit möglicherweise bares Geld. Auch die Verwendung von Steuersoftware ist für steuerliche Laien oftmals sehr komplex. Warum Sie meiner Meinung nach nicht auf eine Steuersoftware zurückgreifen sollten, finden Sie weiter unten.
Zu 2.: Sie treten einem Verein bei, der neben einer Aufnahmegebühr auch die reguläre Mitgliedsgebühr, die sich nach Ihrem Einkommen (ähnlich bei Steuerberatern) richtet, verlangt. Durch Ihre Mitgliedschaft schließen Sie ein Abo auf unbestimmte Zeit ab.
Die einzelnen Hilfevereine können bereits durch kaufmännisch ausgebildete Personen – somit fachfremd – geleitet werden. Oft auch durch Steuerfachangestellte und in den seltensten Fällen durch Steuerberater. Aufgrund dessen ergibt sich auch die Beschränkung, der von den Vereinen zu erbringenden Leistungen, sowie eine fachliche Diskrepanz zu Steuerberatern.
Zu 3.: Steuerberater/innen genießen gegenüber dem Finanzamt einen Vertrauensbonus. Damit kommt es normalerweise zu geringeren Rückfragen und somit weniger Arbeitsaufwand für Sie.
Dabei haften Steuerberater in deutlich höherem Umfang für Fehler, die bei der Erstellung von Steuererklärungen entstehen können. Ein Gefahrenpotential ist aber eher bei Unternehmenssteuererklärungen, als bei privaten Steuererklärungen vorhanden.
Kommt es zu einer fehlerhaften Bearbeitung Ihrer Steuererklärung durch das Finanzamt und muss durch uns ein Einspruch eingelegt werden, können Sie Vertrauen in unsere Kompetenz als Steuerberater legen.
Die Steuerberatervergütungsverordnung gibt einen großzügigen Spielraum, um Ihnen keine unnötig hohen Kosten zu berechnen und damit ein leistungsadäquates Honorar aufzurufen.
Sie können als Arbeitnehmer den Fragebogen zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sowohl bei Kurzarbeit als auch sonst nutzen.
Der Fragebogen ist ungeeignet, wenn Sie zusätzlich Einkünfte aus:
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- Vermietung und Verpachtung
oder ähnlichem erzielen und Ihnen dabei über EUR 410 zufließen.
In diesem Fall können Sie uns gerne zur Kontaktaufnahme eine E-Mail an info@brunner-steuerberatung.de oder über das Kontaktformular senden.
Ich rate meinen Mandanten davon ab.
Im Vergleich zum Steuerberater und auch Lohnsteuerhilfeverein sind Steuerprogramme und Apps unter Anbetracht der für Sie entstehenden Kosten unschlagbar. So ehrlich muss man sein.
Die Frage ist aber, warum bietet die Software einen solchen Kostenvorteil. Die Antwort ist ganz einfach. Es ist ein Massenprodukt, dass Ihnen lediglich einen Leitfaden für die Eingabe der Daten liefert. Es ist keine Fachkraft vorhanden, die die Richtigkeit und vor allem die Zulässigkeit (um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden) Ihrer Eingaben prüft. Ebenfalls wird nicht explizit nach bestimmten Unterlagen gefragt, die bei Ihnen standardmäßig anzugeben sein sollten und Sie dadurch steuerliche Vorteile erhalten.
Wenn Sie bereits eine Steuersoftware benutzt haben, wissen Sie auch, dass die angepriesene „Steuererklärung in 5 Minuten“ nicht machbar ist. Es kommt zu Eingabefehlern und damit zur Suche nach Fehlern und deren Behebung. Man kann an einem einzigen Haken scheitern und viel Zeit verschwenden. Damit sind Sie viele Minuten, wenn nicht sogar Stunden beschäftigt. Angaben werden vom Programm nicht akzeptiert und für Sie als Laie ist es unverständlich „warum“.
Durch das Bearbeiten im Programmmodus werden Sie immer wieder auf die Anforderung von neuen Unterlagen hingewiesen.
Spätestens bei der Prüfung des Steuerbescheides werden Ihnen durch diese Steuerprogramme Grenzen gesetzt. Sie als steuerlicher Laie wissen oft gar nicht, warum bestimmte Zahlen von Ihren Angaben automatisch vom Bescheid abweichen, warum Berechnungen so ausfallen, oder wie sich Spenden im Unterschied zu Krankheitskosten anders auswirken, als Handwerkerleistungen.
Das Einlegen eines Einspruchs ist zwar mittlerweile mit manchen Programmen und Apps technisch möglich. Ob der Einspruch aber überhaupt rechtlich möglich ist und nach welcher Norm der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, wird leider nicht geprüft. Wie man den Einspruch formulieren muss, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten, ist ebenfalls nicht Teil der Programmseitig aufgesetzten Lösung.
In 5 einfachen Schritten zur Steuererklärung
Unterlagen vorbereiten
Zu Beginn finden Sie eine Liste mit Unterlagen, die Sie zur Beantwortung benötigen.
Bearbeitung Fragebogen
Ein Frage-Antwort-Konzept leitet Sie durch die nötigen Eingaben. Die Upload-Funktion ermöglicht es Ihnen Nachweise an passender Stelle zu hinterlegen.
Fragebogen absenden
Nach der Bearbeitung des Fragebogens wird die Steuerkanzlei Brunner kostenpflichtig beauftragt. Bei Abbruch des Fragebogens entstehen Ihnen keine Kosten.
Bearbeitung in der Steuerkanzlei Brunner
Fachkundiges Personal erstellt auf Basis der Eingaben Ihre Einkommensteuererklärung innerhalb von 30 Tagen. Dabei kann es zu Rückfragen kommen, die auf weitere steuerrelevante Themen abzielen. Die Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt erfolgt erst nach Prüfung und Freigabe durch Sie
Steuerbescheid
Eventuelle Rückfragen durch das Finanzamt werden gemeinsam mit Ihnen bearbeitet. Mit einem Einkommensteuerbescheid ist binnen 7-9 Wochen zu rechnen.
Steuerberater Thomas Brunner
- Geboren und aufgewachsen in Landshut
- Bachelorstudium der Betriebswirtschaft an der OTH Regensburg mit Schwerpunkt auf Finanzierung
- Vertiefung im Masterstudium (Sc.) an der HS München
- 2015 – 2017 Tätigkeit bei Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH im Bereich der Wirtschaftsprüfung
- 2017 -2020 Tätigkeit bei Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH im Bereich Business Tax
- Erfolgreiches Ablegen der Prüfung zum Steuerberater am 28.04.2020
- 2021 Gründung der Steuerkanzlei Brunner